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Meldung

Zur Meldung eines Hundes ist nur der Eigentümer berechtigt. Er kann sich vertreten lassen; die Vertretungsvollmacht ist nachzuweisen. Die Meldung kann nur unter dem im Zuchtbuch bzw. Register eingetragenen Namen des Hundes erfolgen. Die Abgabe der Meldung verpflichtet zur Zahlung der Meldegebühr.
Mit der Meldung erkennt der Eigentümer die VDH-Zuchtschau-Ordnung als für sich verbindlich an.
Doppelmeldungen sind unzulässig.
Ein Zurückziehen einer Meldung ist bis zum Tag des offiziellen Meldeschlusses in schriftlicher Form möglich. Die Zuchtschauleitung kann in solchen Fällen bis max. 25 % der Meldegebühr als Bearbeitungsgebühr einbehalten.
Der Eigentümer kann den Hund selbst oder durch einen Beauftragten ausstellen lassen. Der zur Abgabe der Meldung berechtigte Vertreter gilt auch als für die Zuchtschau beauftragt. Handlungen und/oder Unterlassungen des Beauftragten wirken für und gegen den Eigentümer.
Verlegt der Veranstalter den Termin, kann die Meldung schriftlich zurückgezogen werden. Der Veranstalter kann hierfür eine Ausschlußfrist setzen. Zur Wirksamkeit der Terminverlegung reicht eine Benachrichtigung des Veranstalters an den Eigentümer aus. Werden bei Verlegung des Veranstaltungstermins erfolgte Meldungen nicht innerhalb der Ausschlußfrist zurückgezogen, so gelten sie als für den neu festgesetzten Veranstaltungstermin abgegeben.


 

Rassen- und Klasseneinteilung

Auf einer Ausstellung werden die Hunde nach Rüde und Hündinnen getrennt in verschiedenen Klassen gerichtet. Die einzelnen Klassen unterscheiden nach Alter und Qualifikation des Hundes.
Es gilt die Rasseneinteilung des jeweils gültigen F.C.I.- Ausstellungsreglements.
Für alle Ausstellungen mit CACIB der FCI ist die Einteilung der Rassen in Gruppen gemäß der gültigen FCI-Rassennomenklatur absolut verbindlich. Sollte diese Regelung nicht beachtet werden, so behält sich die FCI vor, künftige Bewilligungen für die Vergabe des CACIB bei internationalen Hundeausstellungen zu verweigern.

Die Hunderassen sind wie folgt eingeteilt:

Gruppe 1         Hütehunde und Treibhunde ausgenommen Schweizer Sennenhunde
Gruppe 2         Pinscher und Schnauzer – Molosser - Schweizer Sennenhunde             
Gruppe 3         Terrier
Gruppe 4         Dachshunde
Gruppe 5         Spitze und Hunde vom Urtyp
Gruppe 6         Laufhunde, Schweißhunde und verwandte Rassen
Gruppe 7         Vorstehhunde
Gruppe 8         Apportierhunde – Stöberhunde – Wasserhunde
Gruppe 9         Gesellschafts- und Begleithunde
Gruppe 10       Windhunde

Klasseneinteilung:

1. Jüngstenklasse 6 – 9 Monate
2. Jugendklasse 9 – 18 Monate
3. Zwischenklasse 15 – 24 Monate
4. Offene Klasse ab 15 Monate
5. Gebrauchshundklasse ab 15 Monate
Eine Gebrauchshundklasse darf nur für die Rassen ausgeschrieben werden, die gemäß F.C.I.- und VDH-Bestimmungen hierfür vorgesehen sind. Eine Meldung ist nur möglich, wenn bis zum Tage des offiziellen Meldeschlusses das erforderliche Leistungs- / Ausbildungs-Kennzeichen bestätigt wurde. Die Bestätigung ist der Meldung in Kopie beizufügen. Fehlt der Nachweis, wird der Hund in die Offene Klasse versetzt.
6. Championklasse: ab 15 Monate
Eine Meldung ist nur möglich, wenn bis zum Tage des offiziellen Meldeschlusses ein erforderlicher Titel (Internationaler Schönheitschampion der F.C.I., Nationaler Champion der von der F.C.I. anerkannten Landesverbände, Deutscher Champion (Klub + VDH), F.C.I.-Weltsieger*, F.C.I.-Europasieger*, Deutscher Bundessieger*, VDH-Europasieger*) bestätigt wurde. Die Bestätigung hierüber ist der Meldung in Kopie beizufügen. Fehlt der Nachweis, wird der Hund in die Offene Klasse versetzt.* Aufgrund einer Vorgabe der FCI gilt ab 01.01.2005: Die Titel „FCI-Weltsieger“ und„FCI-Europasieger“ berechtigen nicht mehr zum Start in der Championklasse. Die Titel „Deutscher Bundessieger“ und „VDH-Europasieger“ berechtigen nur noch in Verbindung mit dem Nachweis einer Anwartschaft für einen Championtitel auf einer anderen Zuchtschau.
7. Ehrenklasse: Eine Meldung ist nur möglich, wenn bis zum Tage des offiziellen Meldeschlusses der Titel „Internationaler Schönheitschampion der F.C.I.“ bestätigt wurde. Die Bestätigung des Internationalen Schönheitschampion ist der Meldung in Kopie beizufügen. Die Hunde bekommen keine Formwertnote, sie werden plaziert. Der an erster Stelle plazierte Hund nimmt am Wettbewerb „Bester Hund der Rasse“ teil.
8. Veteranenklasse: ab 8 Jahren
Eine Meldung ist nur möglich, wenn der Hund am Tage vor der Zuchtschau das 8. Lebensjahr vollendet hat. Die Bewertung dieser Klasse erfolgt durch den Zuchtrichter nach dem Standard. Daneben soll besonders auf die Kondition dieser Hunde geachtet werden. Die Hunde bekommen keine Formwertnote, sie werden plaziert. Aus dem erstplazierten Rüden und der erstplazierten Hündin wird der „Beste Veteran der Rasse“ ermittelt, der dann an dem Wettbewerb „Bester Hund der Rasse (BOB)“ teilnimmt.
Auf Internationalen Zuchtschauen gibt es zusätzlich einen Veteranen-Wettbewerb, an dem der beste Veteran jeder Rasse teilnimmt. Bei Nationalen Zuchtschauen ist es dem Veranstalter freigestellt, ob er zusätzlich zur Veteranenklasse einen Veteranen- Wettbewerb durchführt.

Stichtag für die Alterszuordnung:
Der Hund muß am Tag vor der Zuchtschau das geforderte Lebensalter jeweils vollendet haben.
Die Einrichtung der Klassen 2, 4, 5 und 6 ist für alle Zuchtschauen gemäß § 2 verbindlich vorgeschrieben.


 

Formwertnoten und Beurteilungen

Bei allen Zuchtschauen können folgende Formwertnoten vergeben werden:
Vorzüglich (V)
Sehr Gut (SG)
Gut (G)
Genügend (Ggd)
Disqualifiziert (Disq)

In der Jüngstenklasse:
vielversprechend (vv),
versprechend (vsp),
wenig versprechend (wv)

"Vorzüglich" darf nur einem Hunde zuerkannt werden, der dem Idealstandard der Rasse sehr nahe kommt, in ausgezeichneter Verfassung vorgeführt wird, ein harmonisches, ausgeglichenes Wesen ausstrahlt, "Klasse" und eine hervorragende Haltung hat. Seine überlegenen Eigenschaften seiner Rasse gegenüber werden kleine Unvollkommenheiten vergessen machen, aber er wird die typischen Merkmale seines Geschlechts besitzen.

"Sehr Gut" wird nur einem Hund zuerkannt, der die typischen Merkmale seiner Rasse besitzt, von ausgeglichenen Proportionen und in guter Verfassung ist. Man wird ihm einige verzeihliche Fehler nachsehen, jedoch keine morphologischen. Dieses Prädikat kann nur einem Klassehund verliehen werden.

"Gut" ist einem Hund zu erteilen, welcher die Hauptmerkmale seiner Rasse besitzt, aber Fehler aufweist, unter der Bedingung, daß diese nicht verborgen werden.

"Genügend" erhält ein Hund, der seinem Rassetyp genügend entspricht, ohne dessen allgemein bekannte Eigenschaften zu besitzen bzw. dessen körperliche Verfassung zu wünschen übrig läßt.

"Disqualifiziert" erhält ein Hund, der nicht dem durch den Standard vorgeschriebenen Typ entspricht, ein eindeutig nicht standardgemäßes Verhalten zeigt oder aggressiv ist, mit einem Hodenfehler behaftet ist, einen erheblichen Zahnfehler oder eine Kieferanomalie aufweist, einen Farb- und/oder Haarfehler hat oder eindeutig Zeichen von Albi­nismus erkennen lässt. Dieser Formwert ist ferner dem Hund zuzuerkennen, der einem einzelnen Rassenmerkmal so wenig entspricht, dass die Gesundheit des Hundes beeinträchtigt ist. Mit die­sem Formwert muss auch ein Hund bewertet werden, der nach dem für ihn geltenden Standard einen ausschließenden Fehler hat. Hunde, denen keine der obigen Formwertnoten zuerkannt werden kann, müssen aus dem Ring genommen werden mit dem Vermerk:

"Ohne Bewertung" Dies gilt für Hunde, denen keine der obgenannten Formwertnoten zuerkannt werden können. Das wäre z.B. dann der Fall, wenn der Hund nicht läuft, ständig am Aussteller hochspringt oder ständig aus dem Ring strebt, so dass Gangwerk und Bewegungsablauf nicht beurteilt werden können oder wenn der Hund dem Richter ständig ausweicht, so dass z.B. eine Kontrolle von Gebiss, Gebäude, Rute oder Hoden nicht möglich ist oder wenn sich am vorgeführten Hund Spuren von Eingriffen oder Behandlungen feststellen lassen, die einen Täuschungsversuch wahrscheinlich machen.
Dasselbe gilt, wenn der Richter den begründeten Verdacht hat, dass ein operativer Eingriff am Hund vorgenommen wurde, der über die ursprüngliche Beschaffenheit hinweg­täuscht   (z.B. Lid-, Ohr-, Rutenkorrektur). Der Grund für die Beurteilung "OHNE BEWERTUNG" ist im Richterbericht anzugeben.

"zurückgezogen" Als „zurückgezogen“ gilt ein Hund, der vor Beginn des Bewertungsvorganges aus dem Ring genommen wird. nicht erschienen Als „nicht erschienen“ gilt ein Hund, der nicht zeitgerecht im Ring vorgeführt wird. Der Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V. kann seine bisherigen Formwertnoten beibehalten. Dieses gilt nicht auf Internationalen Zuchtschauen. Die vier besten Hunde einer jeden Klasse werden platziert, sofern sie mindestens die Formwertnote „SEHR GUT“ erhalten haben.

Platzierungen

Die vier besten Hunde einer Klasse sind zu plazieren, sofern diese mindestens die Formwertnote „Sehr Gut“ erhalten haben. Vergeben werden 1., 2., 3. und 4. Platz. Weitere Plazierungen sind unzulässig.
Erscheint in einer Klasse nur ein Hund und wird ihm die Formwertnote „Vorzüglich“ oder „Sehr gut“ zuerkannt, so erhält er die Bewertung „Vorzüglich 1“, „Sehr Gut 1“. Die Plazierung der Hunde hat unmittelbar nach der Bewertung der einzelnen Hunde der Klasse zu erfolgen.


 

Wettbewerbe

Auf Internationalen Zuchtschauen ist die Durchführung folgender Wettbewerbe verbindlich vorgeschrieben:
a) Bester Hund der Rasse (BOB)
b) Gruppenwettbewerb (BIG)
c) Wettbewerb „Bester Hund der Zuchtschau (BIS)“
d) Zuchtgruppen-Wettbewerb
e) Nachzuchtgruppen-Wettbewerb
f) Paarklassen-Wettbewerb
g) Veteranen-Wettbewerb
h) Vorführwettbewerb für Jugendliche (nach den gültigen Bestimmungen des VDH)
Für Nationale Zuchtschauen ist a) verbindlich vorgeschrieben. b) bis h) wird empfohlen.

Wettbewerb „Bester Hund der Rasse (BOB)“
Diesen Wettbewerb richtet ein einzelner Zuchtrichter. Richten mehrere Zuchtrichter eine Rasse, ist der Zuchtrichter dieses Wettbewerbes vor dem Richten festzulegen.
Der Wettbewerb „Bester Hund der Rasse“ wird für jede Rasse/Varietät, für die von der F.C.I. ein CACIB vorgesehen ist sowie für von der F.C.I. vorläufig anerkannte Rassen, durchgeführt.
Der „Beste Hund der Rasse“ wird nach dem Richten aller Klassen vom Zuchtrichter aus den Rüden und Hündinnen der Jugend-, Ehren, Zwischen-, Champion-, Gebrauchshundklasse, Offenen Klasse sowie dem „Besten Veteranen“ bestimmt. Es nehmen die Hunde, die das CACIB erhalten haben, die Sieger der Jugendklasse, sofern
sie die höchstmögliche Formwertnote erhalten haben sowie die erstplazierten Hunde der Ehrenklasse und der „Beste Veteran“ am Wettbewerb teil. Sofern eine Rasse als „vorläufig“ durch die F.C.I. anerkannt ist und somit kein CACIB vergeben wird, sind die Hunde, die eine Anwartschaft auf den Titel „Deutscher Champion (VDH)“ erhalten haben, der „Beste Veteran“ sowie die Sieger der Jugendklasse, sofern sie die höchstmögliche Formwertnote erhalten haben, teilnahmeberechtigt.

Gruppenwettbewerb
Alle „Besten Hunde der Rasse“ nehmen am Gruppenwettbewerb teil (Gruppe = F.C.I.-Gruppe). In den einzelnen F.C.I.-Gruppen wird 1 – 3 plaziert und somit der Gruppensieger ermittelt. Diesen Wettbewerb richtet ein einzelner Zuchtrichter.

Wettbewerb „Bester Hund der Zuchtschau (BIS)“
Alle Gruppensieger nehmen am Wettbewerb „Bester Hund der Zuchtschau“ teil. Aus den 10 Gruppensiegern wird der „Beste Hund der Zuchtschau (BIS)“ ermittelt. Diesen Wettbewerb richtet ein einzelner Zuchtrichter.

Neutrales CAC
Auf allen Internationalen und Nationalen Zuchtschauen wird für die Rassen, die nicht durch eine Sonderschau eines Rassehunde-Zuchtvereins betreut werden, ein „neutrales CAC“ in Wettbewerb gestellt. Dieses wird analog den Bestimmungen für die Vergabe des CACIB vergeben und kann – sofern die betreffende Rasse von eimem VDH-Mitgliedsverein betreut wird – von diesem als Anwartschaft auf den Titel „Deutscher Champion (Klub)“ anerkannt werden.

Bundessieger- und VDH-Europasieger-Zuchtschau
Der VDH kann alljährlich eine Bundessieger-Zuchtschau und eine VDH-Europasieger-Zuchtschau durchführen oder durchführen lassen. Ort, Termin und Veranstalter bestimmt der Vorstand des VDH. Die Vergabe der Titel „Deutscher Bundessieger“ und „VDH-Europasieger“ ist zwingend an die Vergabe des CACIB gekoppelt. Für die Vergabe der Titel „Deutscher Bundesjugendsieger“ sowie „VDH-Europajugendsieger“ gilt diese Bestimmung sinnentsprechend, d. h., daß diese Titel nur an Rassen/Varietäten vergeben werden können, die von der F.C.I. für ein CACIB vorgesehen sind. Diese Hunde müssen in der Jugendklasse die höchstmögliche Formwertnote erhalten haben.


 

Titelanwartschaften

Die Vergabe von Titeln und Titel-Anwartschaften liegt im Ermessen des Zuchtrichters.

CACIB (Certificat d’Aptitude au Championnat International de Beauté - Anwartschaft auf den Titel "Internationaler Schönheitschampion")

Das CACIB kann nur in der Championklasse, der Offenen Klasse oder der Gebrauchshundeklasse vergeben werden. Das Mindestalter des Hundes muß 15 Monate betragen. Die Vergabe des CACIB liegt im Ermessen des Richters.
Vom Bewertungsrichter kann vorgeschlagen werden:
CACIB: Der beste Rüde und die beste Hündin einer Rasse, wenn diese mit "Vorzüglich I" bewertet sind, unabhängig von der Zahl der Konkurrenten.
CACIB-Reserve: Der zweitbeste Rüde und die zweitbeste Hündin einer Rasse, wenn sie mit "Vorzüglich II" bewertet sind. Der CACIB-Reserve-Hund kann aufrücken und auch das CACIB bestätigt bekommen, wenn er am Ausstellungstage mindestens 15 Monate alt war und überprüft wurde, daß der in Vorschlag gebrachte CACIB-Hund an diesem Ausstellungstage bereits den Titel "Internationaler Schönheitschampion" von der FCI zuerkannt bekommen hat.
Ebenfalls kann der CACIB-Reserve-Hund aufrücken, wenn der CACIB-Hund am Tag der Ausstellung noch nicht 15 Monate alt war oder sonstige Bedingungen nicht erfüllt hatte.
Über die endgültige Zuerkennung des CACIB und des Titels "Internationaler Schönheitschampion" entscheidet die FCI nach den gültigen Bestimmungen.

CAC-VDH (Anwartschaft auf den Titel "Deutscher Champion (VDH)")

Die Anwartschaften werden in der Offenen-, Champion- und Gebrauchshundeklasse - für Rüden und Hündinnen getrennt - in Wettbewerb gestellt.
Für den zweitbesten Rüden und für die zweitbeste Hündin jeder Klasse kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden.
Die Vergabe liegt in jedem Falle im Ermessen des Zuchtrichters.


 

Titel

"Jugendklubsieger (PSK)"

Ahnentafel
3 Kopien Richterberichte (Anwartschaft. „J-KSA“ von 3 verschied. Richtern)

"Klubsieger(PSK)"

Kopie der Ahnentafel
Kopie HD- Ergebnis bei DP, S und RS
Kopie drei Richterberichte (Anwartschaft angekreuzt „KSA" ,von 3 verschied. Richtern)

"Deutschen Champion (PSK)"

Kopie der Ahnentafel (falls noch kein Titel eingetragen wurde)
Ausstellungserfolge (gelbes Blatt)
Kopie HD-Ergebnis (falls der Klubsieger noch nicht bestätigt wurde) bei DP, S und RS
Kopie fünf Richterberichte (Anwartschaft angekreuzt „CAC" von 4 verschied. Richtern) + Kopie ein Richterbericht (Anwartschaft angekreuzt „SA") oder: 6 Richterberichte (von 6 verschiedenen Richtern) mit “CAC“ Wartezeit: 1 Jahr + 1 Tag vom ersten CAC an

"Klub-Champion (PSK)"

Kopie der Ahnentafel (falls noch kein Titel eingetragen wurde)
Ausstellungserfolge (gelbes Blatt) -Kopie vier Richterberichte (Anw. angekreuzt „KSA" von 4 verschied. Richtern)
Kopie ein Richterbericht (Anwartschaft angekreuzt „SA")
Kopie LU (für RS ist eine VPG I/IPO I erforderlich) Wartezeit: 1 Jahr + 1 Tag vom ersten CAC an

„Deutscher Jugend-Champion (VDH)“ – (gültig ab 1. März 2006)

Präambel
Der VDH-Vorstand hat beschlossen, einen neuen Titel „Deutscher Jugend-Champion (VDH)“ ab 01.07.2004 zu vergeben. Hierbei geht es um eine Aufwertung der Jugendklasse auf Internationalen und Nationalen Zuchtschauen, nachdem zahlreiche Rassehunde-Zuchtvereine bereits Anwartschaften für einen Jugend-Champion (Klub) auf Spezialzuchtschauen in Wettbewerb stellen.
Vergabe der Anwartschaften:
Nur in der Jugendklasse auf Internationalen und Nationalen Zuchtschauen an den erstplazierten Rüden und an die erstplazierte Hündin mit der höchstmöglichen Formwertnote – Mindestalter 9 Monate. Die Vergabe liegt im Ermessen des Zuchtrichters. Für den zweitbesten Rüden / die zweitbeste Hündin mit der höchstmöglichen Formwertnote kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden. Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Zuchtschau der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels „Deutscher Jugend-Champion (VDH)“ war. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.
Titel:
Der Titel „Deutscher Jugend-Champion (VDH)“ wird an Rassehunde verliehen, wenn diese mindestens für drei Anwartschaften auf den Titel „Deutscher Jugend-Champion (VDH)“ vorgeschlagen wurden, und zwar bei mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern und ohne zeitliche Einschränkungen.
Zuerkennung des Titels „Deutscher Jugend-Champion (VDH)“:
Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel während der Anwartschaftszeit begleiten die errungenen Anwartschaften den Hund und gehen an den neuen Eigentümer über.
Für die Zuerkennung des Titels müssen der VDH-Geschäftsstelle folgende Unterlagen eingereicht werden:

Kopien der drei Richterberichte (Bedingungen siehe Titel!)
Kopie der Ahnentafel oder Registrierbescheinigung
Gebühr 20,00 Euro
Angabe des Eigentümers mit aktueller Anschrift (wird auf der Titelurkunde eingetragen)

Über den Titel wird eine Urkunde ausgestellt.
Vorstehende Vergabebestimmungen wurden durch den VDH-Vorstand beschlossen (gültig ab 1. März 2006).

"Deutscher Champion (VDH)"

Vergabe der Anwartschaften:
Nur in der Offenen-, Zwischen-, Champion- und Gebrauchshundklasse möglich – getrennt nach Rüden und Hündinnen – Mindestalter 15 Monate -. Die Vergabe liegt im Ermessen des Zuchtrichters. Für den zweitbesten Rüden / die zweitbeste Hündin einer Klasse kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden. Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Zuchtschau der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels „Deutscher Champion (VDH)“ war. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.
Titel:
Der Titel „Deutscher Champion (VDH)“ wird an Rassehunde verliehen, wenn diese für fünf Anwartschaften auf den Titel „Deutscher Champion (VDH)“ vorgeschlagen wurden (davon müssen mindestens drei Anwartschaften auf Internationalen oder Nationalen Zuchtschauen errungen worden sein; des Weiteren müssen die fünf Anwartschaften bei mindestens drei verschiedenen Zuchtrichtern erworben worden sein. Die Anwartschaften auf der VDH-Bundessieger-Zuchtschau und auf der VDH-Europasieger-Zuchtschau (sowie einmalig auf der VDH-Jahrhundert-Siegerschau 2006) zählen doppelt. Zusätzlich werden dort errungene Reserve-Anwartschaften als einzelne normale Anwartschaften gewertet, auch wenn keine Umwandlung in eine Anwartschaft erfolgt - für den Fall, dass am Tage der Zuchtschau der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels „Deutscher Champion (VDH)“ war). Zwischen der ersten und letzten Anwartschaft muss ein zeitlicher Mindestzwischenraum von 12 Monaten liegen. Der Titel „Deutscher Champion (VDH)“ kann nur einmal an einen Hund verliehen werden. Der Titel „Deutscher Champion (VDH)“ berechtigt zum Start in der Championklasse auf allen Zuchtschauen im In- und Ausland.
Übergangsregelung:
Wenn mindestens eine Anwartschaft vor dem 01.09.2004 errungen wurde, gelten die über viele Jahre gültigen alten Bestimmungen für die Verleihung des Titels (vier Anwartschaften, davon mindestens zwei Anwartschaften auf Internationalen oder Nationalen Zuchtschauen). In diesem Fall würden dann evtl. ab dem 01.09.2004 errungene Anwartschaften auf der Bundessieger-Zuchtschau oder VDH-Europasieger-Zuchtschau nur einfach gewertet und dort errungene Reserve-Anwartschaften überhaupt nicht.
Zuerkennung des Titels „Deutscher Champion (VDH)“:
Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel während der Anwartschaftszeit begleiten die errungenen Anwartschaften den Hund und gehen an den neuen Eigentümer über.
Für die Zuerkennung des Titels müssen der VDH-Geschäftsstelle folgende Unterlagen eingereicht werden:

Fünf Original-Anwartschaftskarten bzw. ab 01.01.2005 Kopie des einheitlichen Richterberichtsformulars mit Vermerk der vergebenen Anwartschaft auf Internationalen oder Nationalen Zuchtschauen (Bedingungen siehe Titel!)
Kopie der Ahnentafel oder Registrierbescheinigung
Gebühr 35,00 Euro
Angabe des Eigentümers mit aktueller Anschrift (wird auf der Titelurkunde eingetragen

Über den Titel wird eine Urkunde ausgestellt, die bei zukünftiger Meldung des Hundes in der Championklasse immer in Kopie dem Meldeschein beigefügt werden muss!

"Internationaler Schönheitschampion"

Voraussetzung für die Vergabe des Titels "Internationaler Schönheitschampion" sind vier durch die FCI bestätigte CACIB. Diese müssen unter mind. drei verschiedenen Richtern in mind. drei verschiedenen Ländern erworben werden. Davon einmal im Heimatland des Hundeeigentümers oder im Ursprungsland der Rasse. Zwischen dem ersten und dem letzten CACIB muß ein zeitlicher Zwischenraum von mindestens einem Jahr liegen.
Für die Zuerkennung durch die FCI müssen der VDH-Geschäftsstelle die folgenden Unterlagen eingereicht werden:

Vier CACIB-Vorschlagskarten;
Fotokopie einer Ahnentafel des für den Titel vorgesehenen Hund

Für Hunde, die Arbeitsprüfungen unterworfen sind, gelten Sonderregeln.


 

Quellen:

VDH-Zuchtschau-Ordnung (gültig ab 1.7.2004) www.vdh.de
Pinscher-Schnauzer-Klub 1895 e.V. http://www.psk-pinscher-schnauzer.de
Fédération Cynologique Internationale http://www.fci.be

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